Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der Geldwerk1 GmbH

1. Allgemeines

1.1. Die Geldwerk1 GmbH, An der Palmweide 55, 44227 Dortmund („Geldwerk1“) betreibt unter www.geldwerk1.de eine sogenannte Crowdfunding-Plattform („Internetplattform“), auf der Unternehmen („Unternehmen“) die Möglichkeit haben, sich zu präsentieren und Investoren/Kapitalgeber für die Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung zu gewinnen. Auf der Internetplattform registrierte Nutzer („Investoren“) können sich über die präsentierten Unternehmen informieren und direkt online in von diesen angebotene Vermögensanlagen investieren.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Internetplattform Geldwerk1 sowie für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Geldwerk1 und den Investoren, die über die Internetseite von Geldwerk1 Investmentverträge mit den Unternehmen abschließen.

1.3 Auf der Internetplattform wird Investoren die Möglichkeit gegeben, sich unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen mit Fremd-, Mezzanine- oder Eigenkapital (nachfolgend „Investment“) zu beteiligen. Auf der Internetplattform werden hierfür Informationen des Unternehmens veröffentlicht. Bei einem Investment wird Geldwerk1 nicht selbst Vertragspartner. Die Investmentverträge werden ausschließlich zwischen den Investoren und dem Unternehmen geschlossen.

1.4 Für sämtliche Dienste von Geldwerk1 (nachfolgend „Dienste“) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Die AGB werden angenommen, indem die ent-sprechende Schaltfläche beim Investment oder bei der Anmeldung als Nutzer bestätigt wird. Die AGB können jederzeit unter www.geldwerk1.de/downloads/agb.pdf abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden und werden bei einem Investment auch per E-Mail zugeschickt. Geschäftsbedingungen des Investors kommen nicht zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn Geldwerk1 deren Anwendung im Einzelfall nicht widersprochen hat.

 

2. Anmeldung und Mitgliedskonto

2.1 Die Nutzung einiger Bereiche der Internetplattform setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen Geldwerk1 und den Nutzern ein Vertrag über die Nutzung der Geldwerk1-Webseite zustande. Mit Erwerb einer Vermögensanlage auf der Geldwerk1-Webseite eröffnet der Erwerber gleichzeitig ein kostenloses Mitgliedskonto.

2.2 Die Anmeldung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und juristischen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei Geldwerk1 anmelden. Mehrfachregistrierungen einer Person sind nicht gestattet.

2.3 Das Angebot von Geldwerk1 richtet sich nicht an Personen, die US-Bürger oder andere Personen, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind.

2.4 Die auf der Internetplattform enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan oder anderer Juris-diktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, vorgesehen. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen. Das Kopieren, Weiterleiten oder sonstige Übermitteln der auf den nachfolgenden Internetseiten enthaltenen Informationen ist nicht gestattet.

2.5 Das Angebot von Geldwerk1 richtet sich schließlich nicht an Investoren, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Vermittlung von Vermögensanlagen nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die Geldwerk1 in dem Land, in dem der Investor seinen Wohnsitz hat, nicht verfügt.

2.6 Die von Geldwerk1 bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei der Anmeldung dürfen nur Einzelpersonen oder juristische Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden. Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Internetplattform.

2.7 Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Investor selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.

2.8 Der Investor ist für die Nutzung seines Mitgliedskontos selbst verantwortlich und sollte die Geheimhaltung seines Passworts sicherstellen. Sollte der Investor eine unautorisierte Nutzung seines Passworts oder seines Mitgliedskontos bemerken, ist er verpflichtet, Geldwerk1 dieses unverzüglich mitzuteilen.

2.9 Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

2.10 Geldwerk1 behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

 

3. Geldwerk1 als Internet-Dienstleistungsplattform

3.1 Geldwerk1 stellt mit der Geldwerk1-Webseite eine Internetplattform zur Verfügung, mittels derer die Investoren Investitionen in Unternehmen tätigen und Unternehmen Investoren suchen können.

3.2 Geldwerk1 vermittelt somit lediglich über diese Plattform Vermögensanlagen, für die die Befreiungen für sogenannte Schwarmfinanzierungen im Sinne des § 2a Abs. 1 VermAnlG gelten. Dabei ist Geldwerk1 bei der Vermittlung dieser Vermögensanlagen ausschließlich als Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne des § 2a Abs. 3 VermAnlG tätig.

3.3 Geldwerk1 ist die erforderliche Erlaubnis zur Vermittlung von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechten, Namensschuldverschreibungen und sonstigen Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen, erteilt worden. Zuständige Aufsichtsbehörde für Geldwerk1 ist die IHK Dortmund.

3.4 Die Informationen über die Unternehmen auf der Internetplattform werden ausschließlich von den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Geldwerk1 steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein. Informationen und Daten, welche auf der Internetplattform als „vertraulich“ gekennzeichnet sind (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), unterliegen der Vertraulichkeit. Alle vertraulichen Informationen dürfen von den Investoren ausschließlich zum Zwecke ihrer Investitionsentscheidung genutzt werden und der Investor muss diese Informationen vertraulich behandeln. Die vertraulichen Informationen dürfen von dem Investor in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die (i) dem Investor von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt wurden; (ii) bereits offenkundig sind oder (iii) von Geldwerk1 zur Weitergabe oder Bekanntmachung freigegeben worden sind.

3.5 Die Internetplattform bietet Investoren die technische Möglichkeit, in dem von Geldwerk1 zur Verfügung gestellten Rahmen, die Internetplattform zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der Internetplattform von Investoren veröffentlichten Inhalte werden von Geldwerk1 grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Auffassung von Geldwerk1 dar. Geldwerk1 behält sich vor, unsachgemäße, beleidigende oder rassistische Beiträge und Kommentare nicht zu ver-öffentlichen, zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.

4. Vertragsschluss

4.1 Ein Vertrag über den Erwerb einer Vermögensanlage erfordert, dass der Investor auf der Geldwerk1-Internetplattform das Zahlungsabwicklungsformular auf der Geldwerk1-Webseite vollständig ausfüllt und den Button „Jetzt investieren“ (mit Conda abstimmen) am Ende des Zahlungsabwicklungsformulars anklickt. Dies stellt jedoch noch keinen Vertragsschluss dar, sondern der Investor gibt hiermit ein Angebot auf Erwerb einer Vermögensanlage nach Maßgabe der von dem Investor in dem Zahlungsabwicklungsformular bestätigten Verträge ab. Vertragspartner des Investors ist das Unternehmen. Geldwerk1 wird nicht Vertragspartner.

4.2 Der Vertrag über ein Investment kommt erst dann zustande, wenn das Unternehmen oder Geldwerk1 in dessen Auftrag das Investment mit einer E-Mail bestätigt (Investmentbestätigung). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht. Ein Anspruch des Investors auf Abschluss eines Investmentvertrages besteht nicht.

4.3 Die Möglichkeit des Erwerbs der auf der Internetplattform angebotenen Vermögensanlagen ist zeitlich begrenzt. Die Angebotsdauer sowie etwaige Verlängerungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

4.4 Kommt es auf der Internetplattform zu einem Vertragsschluss, teilt Geldwerk1 den Vertragspartnern nach Vertragsschluss auf Anfrage die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung des Investors erfolgt ausschließlich über den von Geldwerk1 beauftragten Zahlungsdienstleister secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz (nachfolgend „secupay“ genannt). Geldwerk1 ist nicht berechtigt, sich Besitz oder Eigentum am Geld von Investoren zu verschaffen.

5.2 Die Investoren zahlen den Investitionsbetrag unmittelbar auf das im Investmentvertrag mit dem Unternehmen angegebene Konto der secupay AG.

6. Provisionen, Agios, Gebühren

6.1 Die Anmeldung und Registrierung als Investor auf der Internetplattform von Geldwerk1 ist kostenlos.

6.2 Kommt es über die Internetplattform zu einem Investment, fällt zugunsten von Geldwerk1 eine Provision an, die von dem Unternehmen zu begleichen ist. Einzelheiten regelt der vom Investor beim Investment zu bestätigende Investmentvertrag mit dem Unternehmen.

6.3 Der Investor erklärt sich damit einverstanden, dass Geldwerk1 die von einem Unternehmen an Geldwerk1 geleistete Vermittlungsprovision – vorbehaltlich der gesetzlichen Zulässigkeit – einbehält. Investoren dürfen gegen Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7. Änderungen oder Beendigung von Diensten

7.1 Geldwerk1 ist zur Erbringung der kostenlosen Dienste nicht verpflichtet. Der Investor ist berechtigt, jederzeit die Nutzung der Dienste einzustellen.

7.2 Die Dienste von Geldwerk1 unterliegen einer Entwicklung und können sich daher von Zeit zu Zeit verändern – so können beispielsweise einzelne Funktionen oder Features hinzugefügt oder entfernt werden. Geldwerk1 kann auch einen Dienst zeitweise oder dauerhaft einstellen, zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen. Sofern möglich, insbesondere bei der dauerhaften Einstellung eines Dienstes aus wirtschaftlichen Gründen, wird Geldwerk1 den Investoren im Rahmen des jeweiligen Dienstes über die bevorstehende Einstellung informieren.

 

8. Technische Voraussetzungen und Systemintegrität

8.1 Der Zugang zur Internetplattform ist nur über einen Browser, der auf einem Computer oder mobilem Endgerät mit Internetverbindung läuft, möglich. Andere Zugangsverfahren werden nicht unterstützt.

8.2 Mit der Registrierung des Investors auf der Internetplattform findet jegliche Kommunikation zwischen Geldwerk1 und dem Investor in Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensanlagen ausschließlich in elektronischer Form über die Internetplattform und per E-Mail statt, soweit sich nicht ausdrücklich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes ergibt. Erklärungen werden dem Investor nicht zusätzlich in Papierform zugesandt, sofern nicht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

8.3 Der Investor nimmt zur Kenntnis, dass die Anzeige und Ausdrucke der auf der Internetseite angezeigten Daten aufgrund individueller Hardware- oder Software-Konfigurationen von der Bildschirmanzeige abweichen können. Geldwerk1 hat keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit und Konfiguration der Geräte des Investors oder auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit seiner Internetverbindung mit dem Server von Geldwerk1. Geldwerk1 haftet daher nicht für Schäden, die sich hieraus ergeben.

8.4 Geldwerk1 behält sich vor, den Umfang und die Funktionalitäten der Internetplattform jederzeit zu ändern, einzuschränken oder diese einzustellen. Obwohl Geldwerk1 sich bemüht, seinen Service ohne technische Störungen anzubieten, können insbesondere Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung und/oder andere Störungen die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und/oder zeitweise unterbrechen. Unter Umständen kann es hierbei zu Datenverlusten kommen. Geldwerk1 übernimmt daher keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Services oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.

9. Investorendaten/Steuern

9.1 Soweit der Investor auf der Internetplattform Daten in seinem Profil hinterlegt oder Geldwerk1 von den Finanzbehörden Daten übermittelt bekommt, ist Geldwerk1 berechtigt, diese Daten zur Durchführung des Crowdinvestings zu verwenden und denjenigen Unternehmen, an denen sich der Investor über die Internetplattform beteiligt hat, sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Investments (z.B. Zinsen oder Darlehensrückzahlungen) an die Investoren erfolgen können und die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von Geldwerk1 oder den Unternehmen oder von deren Dienstleistern bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, den Vor- und Nachnamen des Investors, das Geschlecht, die Adressdaten, die Investmenthöhe, die Bankverbindung, Informationen zu Freistellungsaufträgen und die Steueridentifikationsnummer der Investoren.

9.2 Der Investor erklärt sich damit einverstanden, dass Geldwerk1, die Unternehmen und deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Investors abfragen, damit ggf. die Kirchensteuer für den Investor abgeführt werden kann. Der Investor kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Investor gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen.

10. Haftungsbeschränkung

Für eine Haftung von Geldwerk1 auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

10.1 Geldwerk1 haftet, sofern Geldwerk1 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Geldwerk1 nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

10.2 Sofern Geldwerk1 gemäß Ziffer 10.1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Geldwerk1 auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Geld-werk1 nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Ist ein Investment oder ein hiermit zusammenhängender Vertrag unwirksam, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Investors gegen Geldwerk1 auf die Erstattung des für das Investment gezahlten Entgeltes.

10.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder wenn Geldwerk1 eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Geldwerk1, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer Geldwerk1 sich zur Vertragserfüllung bedient.

11. Risikohinweise

11.1 Crowdinvesting-Investments bieten große Chancen, sind jedoch Risikoinvestments. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Das Investmentangebot ist nur für Investoren geeignet, die das Risiko eines Totalverlustes finanziell verkraften können. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht. Das Risiko kann dadurch minimiert werden, dass der Investor seinen Investmentbetrag auf mehrere bzw. viele Crowdinvesting-Investments verteilt und nicht alles in ein derartiges Investment, d.h. in ein Unternehmen investiert. So können erfolgreiche Investments andere, weniger erfolgreiche Investments ausgleichen.

11.2 Durch Geldwerk1 erfolgt keinerlei Anlageberatung oder sonstige Beratung. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt nicht zustande. Geldwerk1 ist nicht verpflichtet, über laufende Entwicklungen des Unternehmens zu unterrichten oder zu informieren.

11.3 Bei den Investments der Investoren handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen oder um Genussrechte mit Nachrangabrede. Dies sind schuldrechtliche Vermögensanlagen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. (Die nachfolgende Passage sollte mit Conda abgestimmt werden). Die von Geldwerk1 vermittelten Vermögensanlagen sind mit einem qualifizierten Nachrang ausgestattet. Vereinfachte Erläuterung dazu in Kurzform: Im Falle einer Insolvenz ist es sehr wahrscheinlich, dass normale Darlehensgläubiger ihren gesamten oder zumindest den weitaus überwiegenden Teil ihres investierten Geldes verlieren. Die durchschnittliche Insolvenzquote ist nämlich gering und liegt bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bei rd. 6 Prozent der (Darlehens-)Forderungen. Bei Darlehensgebern, die einem qualifizierten Nachrang unterliegen (wie im vorliegenden Fall), ist es nochmals unwahrscheinlicher bzw. nahezu aussichtslos, dass die entsprechenden Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz in irgendeiner Weise eine (Teil-)Rückzahlung erhalten.

Detailerläuterung des qualifizierten Nachrangs: Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, welches die Vermögensanlagen emittiert hat, werden die Investoren erst nach allen anderen Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. Der Crowdinvestor tritt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO mit seinen sämtlichen Ansprüchen gegen das Unternehmen – einschließlich Tilgung, Zinsen, Bonuszinsen und Ansprüchen aus Erfolgsbeteiligungen („Rangrücktrittsforderungen“) – im Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger und künftiger Gläubiger – mit Ausnahme gegenüber anderen Rangrücktrittsgläubigern, insb. anderer Crowdinvestoren und den Gesellschaftern des Unternehmens – im Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück. Dies gilt sowohl vor als auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Rangrücktrittsforderungen der Crowdinvestoren sind insbesondere solange und soweit ausgeschlossen, wie

a) im Falle der Auflösung des Unternehmens die Ansprüche, der nicht im Rang hinter den Forderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nachrangigen Gläubiger, aus dem Vermögen des Unternehmens noch nicht erfüllt worden sind;

b) die Ansprüche einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würden.

11.4 Die Informationen über die Unternehmen auf der Internetplattform werden ausschließlich von den Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Plausibilität der Informationen wird von Geldwerk1 nicht übernommen.