Informationen für Investoren/Anleger
Crowdinvesting
Über ein Crowdinvesting kann sich (fast) jedermann relativ unkompliziert über das Internet am Erfolg von Unternehmen beteiligen. Bevor Sie investieren, werden Daten von Ihnen benötigt, damit das von Ihnen ausgewählte Unternehmen (als Darlehensnehmer) weiß, wen es als Vertragspartner hat und damit alle gesetzlich erforderlichen Informationen vorliegen. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.
Egal ob Sie den folgenden Text ganz oder teilweise lesen oder ob Sie uns direkt anrufen unter +49 (0) 231 975970: wir freuen uns, dass Sie sich für das Thema (Crowd-)Investment interessieren, denn aus unserer Sicht ist die Frage „wie kann ich heute mein Geld investieren?“ eine der wichtigsten überhaupt. Leider lassen uns die alltäglichen Aufgaben oft wenig Zeit, uns mit diesem Thema, einem sehr langfristigen und ja, manchmal schwierigen Thema, zu befassen.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite nicht nur Investmentgelegenheiten vorstellen – wir möchten Ihnen helfen, mehr über Investments zu erfahren und den Finanzmarkt besser verstehen zu können. Dazu soll nicht nur der folgende Text dienen. Wir werden hier immer wieder zu aktuellen Entwicklungen Stellung nehmen – manchmal vielleicht emotional und auch subjektiv, aber stets in dem Bestreben, Ihnen wichtige Denkanstöße zu geben, damit Sie Ihre Entscheidungen besser treffen können.
Erfahren Sie etwas über
- Crowdinvesting
- Anlagestrategien
- Risikomanagement
- Ihre Chancen, am Erfolg von Unternehmen teilzuhaben
- Anlagemodelle
- Interessenskonflikte
Und lernen Sie vor allem Ihre Vorteile kennen, die Sie durch eine Beteiligung an Unternehmensgewinne im Rahmen eines Crowdinvestings haben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Investitionen schon mit kleinen Beträgen möglich
- Teilhabe am Ergebnis vieler kleiner, nicht börsennotierter Unternehmen möglich
- Optimale Risikostreuung
- Geringe Kosten
- Hohe Transparenz
Wir alle sind Anleger – und stehen damit vor wachsenden Herausforderungen, die gerade in Deutschland groß sind. Das hat historische Gründe. Wir sind das Land mit der ältesten Sozialgesetzgebung der Welt – und noch vor einer Generation konnte uns ein Wirtschaftsminister dieses Landes vorgaukeln, die Rente sei sicher. Auf diesem Ruhekissen und einem oft nicht nachvollziehbaren Vertrauen gegenüber unseren Banken schlummern wir Deutschen oftmals vor uns hin.
Dabei entscheidet längst nicht mehr allein die Frage unserer Bildung und unserer damit verbundenen Berufschancen über unseren Wohlstand. Immer mehr stellt sich die Frage: verkaufen wir unser Geld gegen einen jämmerlichen Zins an eine Bank, die dann mit dem Geld arbeitet, und verlieren so real dauerhaft an Vermögen, oder können wir ein Vermögen aufbauen, in dem wir selbst an unternehmerischen Ergebnissen beteiligt sind?
Allgemeine Fragen
Für Anleger ist Crowdinvesting eine Möglichkeit, sich über das Internet an Unternehmen zu beteiligen, die gute Wachstumschancen aufweisen. Die entsprechenden Geldanlagen werden von Crowdinvesting-Plattformen über das Internet vermittelt. Geldwerk1 ist eine der Crowdinvesting-Plattformen, die über eine entsprechende Genehmigung verfügt.
Für Unternehmen ist das Crowdinvesting eine Finanzierungsmöglichkeit, die „smart money“ bietet, also Geld mit einem Zusatznutzen (Werbekampagne, Unterstützung und Feedback aus der Crowd usw.). Crowdinvestings werden generell für Startups, für etablierte Unternehmen mit Wachstumsperspektive sowie für Immobilien- und für Energieprojekte angeboten.
Häufige Fragen von Investoren
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann über Geldwerk1 investieren. Auch Unternehmen können über unsere Plattform investieren. Personen aus dem Ausland ist es ebenfalls möglich, an unseren Crowdinvestings teilzunehmen. Ausgenommen sind Investoren aus den USA, die wir aus regulatorischen Gründen ausschließen müssen.
- Schritt: Einmalige Registrierung auf der Website von Geldwerk1.
- Schritt: Ansicht des Projektvideos und Durchlesen des Businessplanes sowie der Eckpunkt zum Investment.
- Schritt: Falls noch nicht erfolgt, einmalige Vervollständigung des eigenen Anlegerprofils.
- Schritt: Starten des Investitionsdurchlaufes über den Button „Jetzt investieren“.
- Schritt: Lesen weiterer Informationen und Dokumente, die im Laufe des Investitionsablaufes zur Verfügung gestellt werden sowie Abgabe diverser Bestätigungen durch anklicken, wie z.B. die Kenntnisnahme des Risikohinweises und des Vermögensanlagen-Informationsblattes.
- Schritt: Abschließen des Investments durch klicken des Feldes „Investition abschließen.“
- Schritt: Sie erhalten von uns eine Nachricht, in der Ihr Investment bestätigt wird und Sie werden gebeten, den Anlagebetrag auf das breitgestellte Treuhandkonto unter Angabe der Ihnen übermittelten Kennung zu überweisen.
- Schritt: Wir sind durch das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, unsere Investoren eindeutig zu identifizieren. Die Identifizierung erfolgt bei uns im Regelfall per Postident. Dazu melden wir uns bei Ihnen.
Das Mindestinvestment beträgt bei den von Geldwerk1 präsentierten Projekten entweder 500 oder 1.000 Euro. Das maximale Investment je Privatanleger beläuft sich auf 25.000 Euro, wobei der Höchstbetrag in Abhängigkeit von den persönlichen finanziellen Verhältnissen auch geringer sein kann. Um den Höchstbetrag zu ermitteln, erfolgt im Rahmen des Investitionsablaufes eine Abfrage. Kapitalgesellschaften dürfen Beträge investieren, die oberhalb von 25.000 Euro liegen.
Um sich auf unserer Website zu registrieren reicht es aus, einen Namen, Ihre E-Mail-Adresse sowie ein Passwort anzugeben. Wenn Sie später investieren möchten wird eine Reihe weiterer Angaben erforderlich, um den gesamten Investitionsablauf sicherzustellen, Kontakt mit Anlegern aufnehmen zu können und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das mit Ihnen vertraglich verbundene Unternehmen muss seine Vertragspartner schließlich kennen und diese erreichen können (z.B. auch, wenn die E-Mail-Adresse nicht mehr funktionieren sollte).
Außerdem ist gesetzlich vorgegeben, dass bestimmte Angaben über Investoren vorliegen müssen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Angaben, die angefordert werden: Name, Vorname, Anschrift, Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefon, Geburtsdatum und Geburtsort, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde, Steuernummer. Ihre Daten werden an einem sicheren Platz gespeichert, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Administration Ihres Crowdinvestings genutzt.
Ja, der Grund für Identifizierung sind die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GWG). Jeder, der über Geldwerk1 per Crowdinvesting investiert, muss sich zweifelsfrei identifizieren und dazu ein Identifizierungs-Verfahren durchlaufen (z.B. Post- oder Video-Ident). Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Für das Verfahren ist Ihr Personalausweis oder wahlweise Ihr Reisepass erforderlich. Sie erhalten nach Abschluss des über unsere Website absolvierten Investitionsprozesses eine E-Mail zur Durchführung der Identifizierung. Dies muss i.d.R. nur einmalig erfolgen, es sei denn, es ändern sich wesentliche Daten wie Ihr Name oder Ihre Adresse.
Die Mindestlaufzeit unserer Projekte ist unterschiedlich und wird jeweils in der Projektbeschreibung angegeben. Bei den meisten Projekten beträgt die Mindestlaufzeit um die 5 Jahre. Manche Investments haben eine festgelegte Laufzeit, nach deren Ablauf das Investment automatisch endet. Andere Investments verfügen über eine Mindestlaufzeit und können danach gekündigt werden. Wenn Sie oder das Unternehmen fristgerecht kündigen, läuft das Investment am Ende der Mindestlaufzeit aus. Eine spätere Kündigung ist jeweils mit Wirkung auf das jeweils nächste Geschäftsjahresende des Unternehmens möglich.
Prägend für ein Genussrecht ist, dass es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag handelt, d.h., der Kapitalgeber hat einen Rückzahlungsanspruch. Außerdem sind Genussrechte dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Kapitalgeber eine Erfolgsbeteiligung zugesagt wird. Darüber hinaus können Genussrechte vertraglich sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie gehören zu den hybriden Finanzierungen, die gleichzeitig typische Eigenschaften von Eigen- und von Fremdkapital aufweisen.
Die über Geldwerk1 vermittelten Genussrechte haben eine festgelegte Laufzeit, eine jährliche Festverzinsung und zusätzlich eine Gewinnbeteiligung. Des Weiteren sind diese Genussrechte mit einem Nachrang ausgestattet. Die Kapitalgeber (hier die Crowdinvestoren) werden im Falle einer Liquidation des crowdfinanzierten Unternehmens erst dann befriedigt, wenn alle anderen nicht nachrangigen Fremdgläubiger ihr Geld erhalten haben.
Zusätzlich ist ein qualifizierter Rangrücktritt zwingend erforderlich, weil das finanzierte Unternehmen ansonsten Gefahr, läuft ein unerlaubtes Bankgeschäft zu betreiben, was mit nicht unbeträchtlichen Strafen für das Unternehmen geahndet werden kann (unsere Gesetzeslage ist an dieser Stelle „herausfordernd“). Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass die Rückzahlung des Investitionsbetrages ausgeschlossen ist, soweit und solange die Rückzahlung des Investitionsbetrages in einer Summe einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das finanzierte Unternehmen herbeiführen würde.
Prominente Beispiele für die Finanzierung mit Genussrechten sind der Medienkonzern Bertelsmann, das Pharmaunternehmen Hofmann-La Roche und die Commerzbank.
Beim Crowdinvesting wird häufig eine Kombination aus partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen gewählt, das partiarische Nachrangdarlehen. Ein partiarisches Darlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass es neben einer Festverzinsung eine zusätzliche erfolgsabhängige Verzinsung bietet. Bei einem Nachrangdarlehen werden die Darlehensgeber (hier die Crowdinvestoren) im Falle einer Liquidation des crowdfinanzierten Unternehmens erst dann befriedigt, wenn alle anderen nicht nachrangigen Fremdgläubiger ihr Geld erhalten haben.
Zusätzlich ist ein qualifizierter Rangrücktritt zwingend erforderlich, weil das finanzierte Unternehmen ansonsten Gefahr, läuft ein unerlaubtes Bankgeschäft zu betreiben, was mit nicht unbeträchtlichen Strafen für das Unternehmen geahndet werden kann (unsere Gesetzeslage ist an dieser Stelle „herausfordernd“). Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass die Rückzahlung des partiarischen Darlehens ausgeschlossen ist, soweit und solange die Rückzahlung des partiarischen Darlehens in einer Summe einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das finanzierte Unternehmen herbeiführen würde.
Fragen zum Thema Steuern
Fragen zum Thema Insolvenz
Es handelt sich nachfolgend um eine komprimierte Darstellung der Folgen einer Insolvenz, die keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit erhebt.
Das Insolvenzgericht beschließt (auf Antrag der Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens oder eines Gläubigers) über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Eröffnungsbeschluss (der den Crowdinvestoren zugänglich gemacht wird) enthält dabei u.a. die Angabe, bis wann die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden sind und wann die Gläubigerversammlung bzw. der Prüftermin ist. Darüber hinaus werden die Insolvenzgläubiger i.d.R. vom Insolvenzverwalter angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen anzumelden.
Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden und die Unternehmen betrafen, erhielten Gläubiger durchschnittlich 3,9 % ihrer Forderungen zurück (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/03/PD19_115_52411.html, Zugriff 8.10.2019). Da die Crowdinvestoren mit ihren Forderungen nachrangig sind, müssen sie damit rechnen, im Insolvenzfalle komplett leer auszugehen, denn sie werden erst dann befriedigt, wenn die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger vollumfänglich bedient wurden.
Die Benachrichtigung hängt davon ab, ob bzw. wie schnell das crowdfinanzierte Unternehmen diese Information an Geldwerk1 übermittelt. Wir werden die Nachricht anschließend schnellst möglich an die Anleger übermitteln. Sollten wir aus anderen Quellen von der Insolvenz eines der über unsere Plattform finanzierten Unternehmens erfahren, werden wir die Anleger natürlich ebenfalls so schnell wir können informieren. Aus der Beobachtung anderer Crowdinvesting-Fälle, wissen wir, dass die Informationspolitik der betroffenen Unternehmen im Falle einer Insolvenz oftmals zu wünschen übriglässt.
Die Situation ist für die betroffenen Gründer/Unternehmer und Mitarbeiter höchst belastend und die Betroffenen sind manchmal kaum noch handlungsfähig. Außerdem kommt es vor, dass der (vorläufige) Insolvenzverwalter die Informationspolitik bestimmt und im Sinne von Verhandlungen mit potenziellen Neuinvestoren oder Käufern zurückhaltend mit der Informationsherausgabe ist. Wir konnten beobachten, dass zwar die Nachricht über eine Insolvenz zumeist schnell an die Crowdinvestoren gelangte, Informationen über die Hintergründe jedoch seitens der Unternehmen nicht selten erst (deutlich) zeitverzögert übermittelt wurden.
Fragen von kapitalsuchenden Unternehmen
Für das zu finanzierende Unternehmen fallen zusätzlich Gebühren für die Zahlungsabwicklung an, die vom Zahlungsdienstleister erhoben werden.
Wenn das zu finanzierende Unternehmen im Zusammenhang mit dem Crowdinvesting Beratungsbedarf hat (z.B. Rechts- oder Steuerberatung), löst dies natürlich zusätzliche Kosten für das Unternehmen aus.